Zentrale Datenschutzstelle
der baden-württembergischen Universitäten
Heinrich Schullerer
Universität Stuttgart
Vortragsfolien
(*.ppt/114kb)
Die neun baden-württembergischen
Universitäten haben einen Kooperationsvertrag zur Errichtung
einer zentralen Datenschutzstelle geschlossen. Der
Kooperationsvertrag regelt den Aufgabenkatalog, die
organisatorische Einbindung, die personelle und finanzielle
Ausstattung sowie die Evaluation nach drei Jahren.
Ziel ist ein konstruktiver
Datenschutz, bei dem die datenschutzrechtliche Begleitung nicht
bei der Formulierung materieller Anforderungen endet, sondern
auch die technisch organisatorische Umsetzung einbezieht. Die
datenschutzrechtliche Beurteilung von Verwaltungsverfahren soll
nach Möglichkeit bereits in der Konzeptphase beginnen. Schon
bei der Formulierung von Pflichtenheften sind die
datenschutzrechtlichen Anforderungen zu integrieren, so dass der
Datenschutz bei der Entwicklung von Systemen bereits berücksichtigt
werden kann.
Eine förmliche Bestellung zum
behördlichen Beauftragten für den Datenschutz ist nicht
vorgesehen. Die mit einer Bestellung einhergehenden
Verpflichtungen auch zur Kontrolle vor Ort wäre mit der
vorgesehenen personellen Ausstattung nicht zu leisten. Diese
Thematik könnte nach der Evalution der ersten drei Jahre wieder
aufgegriffen werden.
Die zentrale Datenschutzstelle
soll Beratungs- und Kompetenzzentrum sein. Die Dienstleistung
kann von den Einrichtungen eingefordert werden, dabei ist jedoch
vorgesehen, dass es in jeder Einrichtung zwei Koordinatoren
gibt, einen für die technischen und einen für die rechtlichen
Belange, die in die Kommunikation mit der Zentralen
Datenschutzstelle eingebunden werden.
Die zentrale Datenschutzstelle
wird eng mit dem schon bestehenden CERT-Team des Rechenzentrums
der Universität Stuttgart zusammenarbeiten, ebenso mit der
Koordinierungsstelle für die Universtätsverwaltungen in
Baden-Württemberg.
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