e-University
und Verwaltung
Sicht eines Kanzlers
Dr.
Johann Peter Schäfer
Universität Siegen
Vortragsfolien
(*.ppt/35 kb)
Der Weg der
Hochschulen zur e-University ist nicht aufzuhalten. Primär
wird dies immer mit Lehre und Forschung verbunden.
Dies bedeutet
jedoch konsequenterweise dass die Verwaltung in diesen Prozess einbezogen
werden muss.
Folglich ist
die Integration von Hochschulmanagement und –verwaltung in ein einheitliches
DV oder IuK-Konzept der Hochschule erforderlich. Dies gebieten schon
die knappen personellen und finanziellen Ressourcen.
In den letzten
Jahren sind auf die Hochschulverwaltungen viele neue Aufgaben hinzugekommen
und weitere werden folgen. Ich nenne exemplarisch Kosten- und Leistungsrechnung,
Globalhaushalt, Budgetplanung, Steuerrecht, Studienkontenmodelle.
Darüber
hinaus ist eine serviceorientierte Verwaltung verpflichtet, den
Wissenschaftlern ihre Dienste möglichst zeitnah und nah am
Arbeitsplatz anzubieten.
Der Professor
muss die Möglichkeit haben, per Mouseklick seine Kontenstände
abzurufen, Raumplanung zu betreiben und seine Leistungsdaten abzulesen.
Die Hochschulleitung
ist darauf angewiesen, Daten und Fakten der Hochschule präsent
und für Strukturüberlegungen aufbereitet vorliegen zu
haben.
Im Ergebnis
ist festzuhalten:
- Die Hochschulverwaltung
hat daran mitzuwirken, dass die Mittel für Hard- und Software
vorhanden sind,
- dass Personal
für die geänderten Aufgaben bereitsteht und durch Schulungen
diesen Anforderungen entsprechen kann,
- innerhalb
der Hochschule eine integrale DV-Planung vorgenommen und umgesetzt
wird,
- die Ressourcen
gebündelt für IuK eingesetzt werden – der leider mancherorts
zu beobachtende Gegensatz zwischen Verwaltungs- und wissenschaftlicher
Datenverarbeitung ist kontraproduktiv und muss deshalb aufgehoben
werden,
- die DV im
Echtbetrieb jederzeit zur Verfügung steht und
- nicht zuletzt
Datenschutz und Datensicherheit jederzeit gewährleistet sind.
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